Das Verhältnis Luthers zu den Juden war in seinen letzten Lebensjahren problematisch.
Er verfiel in einen üblen Antisemitismus.
Hier dazu 'Kostenproben' aus den 'Reformationsschriften des Dr. Martin Luther, zweite Abteilung'
(Dogmatisch-polemische Schriften): "Von den Juden und iren Lügen".
Es handelt sich dabei zwar um eine polemische Schrift, die allerdings über 100 Seiten stark ist ...
Siehe auch: Artikel: Luther und die Juden.
Wie (nach Luthers Meinung!) mit den Juden (der damaligen Zeit) umzugehen ist:
Einleitend: Spalte: 1989/Artikel: 298:
" ...Wir müssen eine scharfe Barmherzigkeit üben ...
Ich will meinen treuen Rath geben."
Spalte: 1990/Artikel: 299:
"Erstlich, daß man ihre Synagoge oder Schule mit Feuer anstecke, und was nicht verbrennen will, mit Erde überhäufe, und beschütte, daß kein Mensch einen Stein oder Schlacke davon sehe ewiglich ..."
Spalte: 1990/Artikel: 300:
"Moses schreibt 5 Mos. 13, 16, daß, wo eine Stadt Abgötterei triebe, sollt man sie mit Feuer ganz verstören und nichts davon behalten ...
...so würde er [::Moses::] der erste sein, der die Judenschulen und Häuser anstecke ..."
Spalte: 1991/Artikel: 301:
"Zum anderen daß man auch ihre Häuser desgleichen zerbreche und zerstöre. Denn sie [::die Juden::] treiben eben dasselbige drinnen, das sie in ihren Schulen treiben. Dafür mag man sie etwa unter ein Dach oder Stall thun, wie die Zigeuner, auf daß sie wissen, sie sein nicht Herren in unserem Lande, wie sie rühmen, sondern im Elend und gefangen ..."
Spalte: 1991/Artikel: 302:
"Zum dritten, daß man ihnen nehme alle ihre Betbüchlein und *Talmudisten, darin solche Abgötterei, Lügen, Fluch und Lästerung gelehrt wird."
Spalte: 1991/Artikel: 303:
"Zum vierten, daß man ihren *Rabbinen bei Leib und Leben verbiete, hinfort zu lehren ..."
Spalte: 1991/Artikel: 304:
"Zum fünften, daß man den Juden das Geleit und Straße ganz und gar aufhebe, denn sie haben nichts auf dem Lande zu schaffen, weil sie nicht Herren und Amtleute noch Händeler, oder dergleichen sind; sie sollen daheim bleiben ..."
Spalte: 1992/Artikel: 305:
"Zum sechsten, daß man ihnen den *Wucher verbiete, der ihnen von Mose verboten ist, wo sie nicht sind in ihrem Land, und nehme ihnen alle Baarschaft und *Kleinod an Silber und Gold ...
alles, was sie haben (wie droben gesagt), haben sie uns gestohlen und geraubt durch ihren Wucher ...
Solch Geld sollt man dazu brauchen (und nicht anders), wo ein Jude sich ernstlich bekehrt, daß man ihm davon vor die Hand gebe hundert zwei drei *Floren ... damit er eine Nahrung für sein arm Weib und Kindlein ansahen möge, und die Alten und Gebrechlichen damit unterhalte ..."
Spalte: 1992 u. 1993/Artikel: 306:
"Denn gemeiniglich waren sie den Fremden zinsbar und unterthan, wie der *Richter und *Könige Bücher zeigen. Wir aber sind nicht ihnen unterthan sondern sie sollen uns unterhan sein. Darum ist ihr *eitel Diebstahl und Räuberei wider ihre Oberherren und wider Mosen."
*Erläuterungen:
Buch der Richter und Buch der Könige:
Bücher der Bibel (A. T.).
eitel:
Hier in der alten Bedeutung für: rein, lauter, pur ... gemeint.
Floren:
Floren (lat. Florenus), die Bezeichnung, für den Fiorino: Goldgulden in Deutschland (Abkürzung: 'fl.').
Später wurde der Begriff auch für Silbergulden genutzt.
Kleinod:
Kostbarkeit, wertvoller Schmuck ...
Konzil:
Vom Papst einberufene Zusammenkunft aller Bischöfe und sonstiger Kirchenführer mit dem Ziel, wichtige Fragen der Glaubensgemeinschaft insgesamt zu erörtern und mitunter auch, um die Kirche zu erneuern.
Rabinen:
Jüdische Geistliche: Rabbiner.
Synode:
Zusammenkünfte von Bischöfen auf Landesebene.
*Siehe dazu auch: Konzil.
Talmudisten:
Abfällig für Talmudkundige.
Der Talmud (hebr.: Belehrung, Lehre) ist die wichtigste Sammlung von: Lehren, Überlieferungen und Vorschriften des Judentums der nachbiblischen Zeit.
Wucher:
Hier ist die Zinserhebung allg. (nicht unsere heutige Definition!) gemeint.
Den Christen wurde von kirchlicher Seite das Zinsennehmen untersagt.
Zunächst galt dabei dieses Verbot nur für Kleriker (ab der *Synode von Elvira (0324) und auch dem *Konzil von Nicaea (0325). Ab der karolingischen Zeit (Beginn etwa 800) wurde das Verbot auch auf die Gläubigen allg. ausgeweitet.
Erst um die Mitte des 16. Jh. (nach dem Tode Luthers) begann dieses Verbot immer mehr wegzufallen.
[Am Rande bemerkt: 'Clevere' 'christliche' Kaufleute haben diese Verbot immer schon zu umgehen gewußt ...(A.R.S.)]
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- lexikalischer Auskunftsdienst / Münster (Westfalen)
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